ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Art. 1 – BENENNUNG DER VERTRAGSPARTEIEN

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung der Ferienhäuser von Domaine de La Valette, 24510 Saint Félix de Villadeix, Frankreich.

Sie regeln die Beziehungen zwischen dem Betreiber, der SAS Domaine de La Valette – Périgord, und dem Mieter (im Folgenden „der Kunde“ genannt), der als volljährige Person für das Mietverhältnis haftbar ist.

 

Art. 2 – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die Mietbedingungen sind in den vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und im Mietvertrag festgelegt. Der Mietvertrag wird bei der Buchung von beiden Parteien unterzeichnet.

Veränderungen des Vertrages (Streichungen, Aufpreis) bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

 

Art. 3 – VERTRAULICHKEIT

Der Eigentümer verpflichtet sich, keine Informationen, die ihm der Mieter bei Abschluss des vorliegenden Vertrages mitgeteilt hat, an Dritte weiterzugeben.

Allerdings gilt diese Bestimmung nicht, wenn diese Auskünfte von Behörden und/oder Gerichten angefordert werden.

 

Art. 4 – AUFENTHALTSDAUER

Der Mietvertrag ist auf eine bestimmte Dauer befristet. Deshalb kann der Kunde unter keinen Umständen Anspruch darauf erheben, länger als bei der Buchung vorgesehen zu bleiben.

Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Hochsaison mindestens eine Woche und in der Vor- und Nachsaison mindestens drei Übernachtungen (es sei denn, es wurde ein anders lautender Vertrag abgeschlossen).

 

Art. 5 – ANZAHL UND IDENTITÄT DER BEWOHNER

Es dürfen nicht mehr Personen in dem Ferienhaus wohnen, als im Vertrag angegeben, andernfalls kann das Mietverhältnis aufgelöst werden.

Nichtsdestoweniger können zusätzliche Bewohner akzeptiert werden (wenn dadurch die Belegungskapazität nicht überschritten wird). In diesem Fall ist für jede zusätzlich Person ein entsprechender Aufenthaltspreis zu entrichten.

Das Mietverhältnis kann nicht auf Dritte übertragen werden, es sei denn es liegt dafür das schriftliche Einverständnis des Eigentümers vor.

Der Mieter darf das Ferienhaus auf keinen Fall untervermieten, auch nicht kostenlos. Andernfalls gilt der Mietvertrag als aufgelöst.

 

Art. 6 – PREISE

Die Preise und die Zeiträume, für die sie gelten, sind unter der Rubrik „Preise“ angegeben.

Im Falle einer Preisänderung wird der Preis berechnet, der am Buchungsdatum galt und in dem Vertrag aufgeführt ist, der dem Kunden zugesandt wurde. Die angegebenen Preise gelten für die Mietzeiträume und Leistungen, die unter der Rubrik „Preise“ aufgeführt sind.

Bei Mietanfragen für Zeiträume, die nicht unter der Rubrik „Preise“ angeboten werden oder andere als die angebotenen Leistungen enthalten, wird ein separates Angebot erstellt.

 

Art. 7 – ZAHLUNG

Die Buchung wird verbindlich, sobald der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 25 % des gesamten Aufenthaltspreises geleistet und ein unterzeichnetes Vertragsexemplar zurückgesendet hat. Der Vertrag umfasst den vollen Wortlaut der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Er muss mit dem Vermerk „Gelesen und genehmigt“ versehen und ordnungsgemäß unterschrieben werden.

Der Restbetrag ist spätestens am Abreisetag zu begleichen.

 

Art. 8 – NUTZUNG DER RÄUMLICHKEITEN

Der Mieter verpflichtet sich, pfleglich mit dem Ferienhaus umzugehen und es angemessen und zweckentsprechend zu nutzen.

Der Mieter verpflichtet sich ferner, das Ferienhaus so sauber zu hinterlassen, wie er es bei seiner Anreise vorgefunden hat.

Sämtliche auf der Inventarliste aufgeführten Gegenstände müssen sich wieder an der Stelle befinden, wo sie am Anreisetag waren.

Der Mieter darf keine großen Möbel verschieben und muss alle Möbel wieder an die Stelle zurückstellen, an der sie sich am Anreisetag befanden.

Sollte der Eigentümer nach Abreise des Mieters noch Schäden feststellen, so benachrichtigt er den Mieter innerhalb von acht Tagen darüber. Reparaturen, die durch den nachlässigen Umgang des Mieters mit dem Mietobjekt nötig werden, gehen unabhängig von ihrem Umfang zulasten des Mieters.

Die vermieteten Räumlichkeiten sind für einen vorübergehenden Aufenthalt bzw. einen Ferienaufenthalt bestimmt. Sie dürfen nicht zur Ausübung einer beruflichen, gewerblichen oder handwerklichen Tätigkeit genutzt werden und auch nicht als zusätzliche oder gelegentliche Wohnung dienen (höchstens 3 Monate).

Es ist streng verboten, Zelte oder Wohnwagen auf dem Gelände des Anwesens aufzustellen.

 

Art. 9 – AN- UND ABREISE

Anreise ab 17 Uhr, Abreise vor 10 Uhr.

 

Art. 10 – KINDERSICHERHEIT

Wir fordern Sie auf, besonders auf die Sicherheit der Kinder zu achten. Unbeaufsichtigte Kinder können auf dem Anwesen verschiedenen Gefahren ausgesetzt sein: Swimmingpool, Bach, Steinmauern, Kühe und Pferde in der Nähe, Reiter, kein Zaun und dadurch ungehinderter Zugang zum Wald und den umliegenden Feldern usw.

Wir bitten Sie, Ihre Kinder darauf aufmerksam zu machen und ständig auf ihre Sicherheit zu achten.

 

Art. 12 – NUTZUNG DER GEMEINSCHAFTSANLAGEN

Der Eigentümer stellt den Mietern der Ferienhäuser verschiedene Anlagen zur Verfügung (Swimmingpool, Pferdestall, Garten, Pétanque-Feld, Tischtennisplatte, Parkplatz usw.), die von allen Mietern genutzt werden können.

Diese Anlagen sind im Einvernehmen mit den anderen Mietern zu nutzen, ohne deren Ruhe zu beeinträchtigen.

Insbesondere ist darauf zu achten, den Schlaf unserer Gäste nicht zu stören (Lärm bei später Anreise, Abendessen, Spiele im Garten oder im Swimmingpool usw.). So wird sichergestellt, dass alle Gäste einen angenehmen Urlaub verbringen.

Der Eigentümer behält sich das Recht vor, Personen, die andere Gäste stören oder diese Vorschriften nicht beachten, den Zutritt zu den Gemeinschaftsanlagen zu verwehren, oder das Mietverhältnis mit diesen Personen aufzulösen (siehe Kündigungsklauseln).

Die Bewohner nutzen die Gemeinschaftsanlagen auf eigene Verantwortung. Insbesondere gilt dies für den Swimmingpool: Die Mieter verpflichten sich, dort selbst für die Sicherheit ihrer Kinder und Mitreisenden zu sorgen.

 

Art. 12 – HAUSTIERE

Auf dem Anwesen befinden sich auch Reiter, Pferde und andere Tiere. Deshalb können aus Sicherheitsgründen leider keine Haustiere zugelassen werden.

 

Art. 13 – UNTERBRINGUNG VON PFERDEN

Die Mieter können auch ihre eigenen Pferde in den Urlaub auf Domaine de La Valette mitbringen. Es ist allerdings nicht möglich, nur die Pferde auf dem Anwesen unterzubringen.

Die Unterbringungsleistungen für Pferde sind unserer Website und dem Mietvertrag zu entnehmen.

Für die Unterbringung von Pferden ist pro Pferd eine Tagespauschale zu entrichten. Die Höhe dieser Pauschale richtet sich nach den in Anspruch genommenen Leistungen und dem Futter.

Domaine de La Valette stellt verschiedene Anlagen zur Verfügung: Wiese, Paddock, Reitbahn, Sattelraum, … Die Pferdebesitzer benutzen diese Anlagen auf eigene Verantwortung und im Einvernehmen mit den anderen Pferdebesitzern, die auf dem Anwesen zu Gast sind.

Der Eigentümer von Domaine de La Valette behält sich das Recht vor, bei der Unterbringung der Pferde das Wesen und die Eigenheiten der Tiere (Geschlecht, Verhalten, Unverträglichkeit usw.) zu berücksichtigen.

Voraussetzung für die Aufnahme der Tiere ist die Vorlage folgender Unterlagen: gültiger Impfausweis, Entwurmungsbescheinigung und gültige Versicherungsbescheinigung.

 

Art. 14 – KÜNDIGUNGSBEDINGUNGEN

Kündigungen müssen schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen:

  1. a) Kündigung seitens des Mieters:

Der Mieter muss dem Eigentümer seine Kündigung per Post oder E-Mail an die oben genannte Adresse mitteilen. Maßgeblich für die Kündigung ist das Datum des Eingangs der Mitteilung beim Eigentümer.

Der Mieter muss den gesamten Mietpreis bezahlen, es sei denn, er kann belegen, dass höhere Gewalt vorliegt (unvorhersehbares, unabwendbares Ereignis, das nicht auf den Mieter zurückzuführen ist). Liegt nachweislich höhere Gewalt vor, muss der Eigentümer innerhalb von 30 Tagen ab Eingang der Kündigung die gesamte Anzahlung zurückerstatten.

  1. b) Wenn der Mieter nicht zum vertraglich festgesetzten Termin erschienen ist und sich auch in den folgenden 24 Stunden nicht meldet, gilt Folgendes, ohne dass der Eigentümer dies mitteilen muss:

– Der vorliegende Vertrag gilt als aufgelöst.

– Der Mieter muss den gesamten Mietpreis bezahlen.

– Der Eigentümer kann wieder über das Mietobjekt verfügen.

  1. c) Stellt sich bei der Anreise heraus, dass der Mieter das Ferienhaus mit mehr Personen beziehen will, als im Vertrag angegeben sind, oder dass er ein Haustier dabei hat, das bei Unterzeichnung des Vertrags nicht angegeben wurde bzw. vom Vermieter nicht schriftlich akzeptiert wurde, führt dies gemäß Paragraf 14 b) zur Auflösung des Vertrages.
  2. d) Kündigung seitens des Eigentümers:

Der Eigentümer muss dem Mieter seine Kündigung per Post oder E-Mail an die oben genannte Adresse mitteilen. Maßgeblich für die Kündigung ist das Datum des Eingangs der Mitteilung beim Mieter.

Vor Bezug des Ferienhauses:

Kündigt der Eigentümer den vorliegenden Vertrag vor Bezug des Ferienhauses, zahlt er dem Mieter für den erlittenen immateriellen und finanziellen Schaden eine Entschädigung in Höhe des doppelten Betrags der Anzahlung. Dies gilt nicht, wenn höhere Gewalt vorliegt.

Die Rückzahlung wird dem Mieter innerhalb von 15 Tagen ab Mitteilung der Kündigung per Einschreiben mit Empfangsschein zugestellt.

Nach Bezug des Ferienhauses:

Während der Mietzeit kann der Eigentümer das Mietverhältnis nur dann auflösen, wenn dafür triftige, nachweisbare Gründe vorliegen (nachweisliche Beschädigung der vermieteten Räumlichkeiten, Klagen seitens der Nachbarn, Vorhandensein nicht akzeptierter Tiere, Vorhandensein von nicht im Vertrag aufgeführten Personen usw.)

In diesem Fall behält der Eigentümer den gesamten Mietpreis ein, und zwar unabhängig vom Kündigungsgrund.

  1. e) Bei vorzeitiger Abreise des Mieters erfolgt keine Teilrückzahlung.

 

Art. 16 – ABBRUCH DES AUFENTHALTS

Bricht der Mieter seinen Aufenthalt vorzeitig ab, ohne dass der Eigentümer dafür zur Verantwortung gezogen werden könnte, wird keine Rückzahlung geleistet.

Kann der Mieter schwerwiegende Gründe im Sinne der Einwirkung höherer Gewalt (unvorhersehbares, unabwendbares Ereignis, das nicht auf den Mieter zurückzuführen ist) nachweisen, die einer Weiterführung des Mietverhältnisses entgegenstehen, wird der Vertrag von Rechts wegen aufgelöst. In diesem Fall wird der vom Mieter bereits gezahlte Mietpreis je nach verbleibender Mietdauer zeitanteilig zurückerstattet.

 

 

Art. 17 – STREITIGKEITEN UND REKLAMATIONEN

Reklamationen müssen innerhalb von höchstens 8 Tagen ab dem vertraglich festgesetzten Aufenthaltsende per Einschreiben mit Empfangsschein mitgeteilt werden.

Für Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte im Departement Dordogne zuständig.